
Der Haushalt der Sächsischen Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) nimmt weitere Konturen an und aus Sicht der Freien Radios dürfte die Situation immer verrückter werden, denn die SLM sieht für äußerst streitwürdige Projekte beachtliche Beträge vor, wie in der Leipziger Volkszeitung in einem Artikel von Ingolf Pfeil zu lesen ist.
So sind 600.000 € für ein Forschungsprojekt vorgesehen, wobei es laut der LVZ darum gehen soll »wie man Internet-Inhalte auf den Fernsehbildschirm bugsieren kann«. Dazu kommen insgesamt 88.000 € die für die Gründung »einer Private Medienhochschule Leipzig. (...) Bei großen deutschen Privatsendern wie RTL - diese finanzieren sich über Werbung - gäbe es Interesse daran, dort ihr Personal berufsbegleitend auf Hochschulniveau zu qualifizieren (...) ein genaues Konzept werde derzeit noch erarbeitet. Trotzdem sind im SLM-Haushalt schon mal 13000 Euro für das Stammkapital und 75000 Euro als Zuschuss für die Trägergesellschaft vorgesehen - finanziert aus Rundfunkgebühren.«.
Nun mag man sicher anerkennen, dass sich die SLM um die privaten Anbieter sorgt. Zudem sollte man nicht alles in einen argumentativen Suppentopf werfen. Nur scheint es so, dass sich die Sorge um den Fortbestand der Freien Radios auf UKW bei der SLM mehr als in Grenzen hält. Der Beitrag der NKL zur Vielfalt der Sächsischen Rundfunklandschaft sollte endlich angemessen beachtet werden. Hier wird dann auf die Gesetzeslage verwiesen und ausgeführt, dass die SLM wegen der Rechtslage die NKL aus den Rundfunkgebühren nicht fördern dürfe. Aber wie perfide sind die Sächsischen Mediengesetze, wenn man so mit den ehrenamtlichen Radiovereinen umgeht. Wer ist dafür (mit)verantwortlich?
Den Freien Radios - auch private Anbieter und zwar gemeinnützige Vereine die eben nicht auf Gewinnererzielung angelegt sind - wird dann mehr oder weniger von SLM und Regierungskoalition gesagt, dass die Existenz gar nicht gefährdet wäre oder um es mit den Worten der Staatsregierung auszuführen, »der Weiterbetrieb der NKL auch über den 31.12.2009 hinaus gewährleistet« sei.
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