April 2010 Archive

Hier hört Ihr das ganz neue Interview vom 3. Mai mit Rechtsanwalt Thomas Neie, der die drei sächsischen Freien Radios in den Auseinandersetzungen mit Apollo-Radio und der SLM vertritt. Das Interview vom 29. April mit Rechtsanwalt Thomas Neie kann hier angehört werden und ist 8 Minuten lang. Das 7-minütige Interview vom 22. April von Radio T aus Chemnitz mit Rechtsanwalt Neie kann dort angehört werden.
Das schreibt das Chemnitzer Stadtmagazin 371 in seinem Mai-Editorial:

Es gibt aber auch Dinge, die machen einen richtig wütend. Böse Dinge wie Gentechnik, Atomkraftwerke oder das Anschalten des falschen Radiosenders. Es sind diese alltäglichen Ekelhaftigkeiten, die einen die Woche versauen können. Eine solche Frechheit ist das Abschalten des Chemnitzer Bürgerradios Radio T.

Das muss man sich mal überlegen: Da lässt ein Privatradiosender (Apollo) seinen Frequenznachbarn einfach abschalten. Und warum? Weil er Geld von ihm will. Aber Apollo hat gar keinen Vertrag darüber, so mit Angebot und Annahme, siehe BWL-Kurs gleich ganz vorn. Und noch verrückter. Das Geld geht dann an eine Firma, die Sendemasten betreibt. Das denkt man so als Normalo: Sendemasten für Radiosender - die werden wohl dem Staat gehören, schließlich vergibt der ja auch die raren Lizenzen für die Sender. Pustekuchen. Die Sendemasten wurden von der Post (Staat) an die Telekom (Halbstaat) und von da an ein Privatunternehmen verschachtert. So kann also ein privater Radiosender ein privates Sendeunternehmen beauftragen, ein staatliches lizensiertes Bürgerradio abzuschalten. Und die Politiker der sächsischen Landesregierung schauen zu, als wäre Pressefreiheit etwas, was man auf dem Ramschmarkt verticken kann. Boah, da platzt einem der Hals...

Hier die eigentlichen Interviews: Dreisiebeneins  Stadtstreicher
Die Reihe »Kontrovers« geht in die nächste Runde. Als dritter Interviewpartner hat Sebastian Gemkow- Mitglied des Sächsischen Landtages und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion - seine Position dargelegt.

Stellt die von »Apollo Radio gegenüber der Media Broadcast GmbH erwirkte Nichtausstrahlung der Freien Radios« einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit der Freien Radios dar?

Die Rundfunkfreiheit im verfassungsrechtlichen Sinn stellt ein Schutzrecht vor Eingriffen des Staates dar. Den Vorwurf des Eingriffs in die Rundfunkfreiheit zu erheben, halte ich für sachlich falsch, weil die an der derzeitigen Auseinandersetzung beteiligten Akteure Personen des  Privatrechts sind. Die Schwierigkeiten können die Beteiligten mit gutem Willen ausräumen.
(A) DEUTSCHLANDFUNK  
Funkstille in Sachsen - Freie Radios abgeschaltet von Felix Hügel
24.04. in der Sendung: Markt und Medien

Zum Nachlesen und Nachhören: 


Kundgebung vor Apollo-Radio

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Auch am 26.04.2010 gibt es eine Kundgebung vor dem Sitz von Apollo-Radio gegen die Abschaltung der drei Freien Radios. Sollte das Wetter nicht böse dazwischen funken, hoffen wir nach dem gelungenem Auftakt in der Vorwoche (über 100 Leute) noch eins drauf setzen zu können. Kommt vorbei!

Hier die Fakten:

Chemnitz, Carolastraße 4-8 (150 Meter von HBf entfernt), 16 bis 18 Uhr

Protest ist nötig - Protest ist möglich!

 

AußerBetrieb_front.gifAm Donnerstag trafen sich die drei Freien Radios in Leipzig, um die weitere Vorgehensweise zur Absicherung ihres Programms zu besprechen.

Wichtigster und eiligster Punkt ist die schnelle Wiederaufschaltung der lizenzierten UKW-Programme in Leipzig, Dresden und Chemnitz. Begrüßt wurde die Arbeit der Sächsischen Staatskanzlei, die ein rechtsaufsichtliches Verfahren gegen die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) eingeleitet hat. Hier wird geprüft, ob die SLM ihre Pflichten gegenüber den nichtkommerziellen Programmveranstaltern Radio Blau, coloRadio und Radio T verletzt hat, indem sie die von Apollo-Radio angewiesene Abschaltung der Freien Radios ohne Widerspruch hingenommen hat.
Das Leitfadeninterview geht in die zweite Phase. Nachdem gestern die Positionen von der SLM, vertreten durch ihren Geschäftsführer Martin Deitenbeck, zu lesen waren, kommt nun ein Medienexperte zu Wort: Heiko Hilker vom Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung.


Am Wochenende war in der Zeit von 12 - 24 Uhr auf den UKW-Frequenzen der Freien Radios nur noch Rauschen zu hören, da das Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH (Apollo Radio) bei der Media Broadcast GmbH die Aufschaltung der Freien Radios verhindert hat. Parallel dazu senden die Freien Radios ihr Programm via Live-Stream weiter. Sehen sie hier einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit der Sächsischen Bürgerradios?

Natürlich ist dies ein Eingriff in die Rechte der sächsischen Bürgerradios. Diese haben eine gültige Lizenz durch die SLM. Deshalb müssen de Programme der Bürgerradios ausgestrahlt werden. Die Media Broadcast ist in der Pflicht zu erklären, auf welcher Rechtsgrundlage sie lizenzierten Programmen die Ausstrahlung verweigert. Wenn dies an ihrem Vertrag mit Apollo liegt, dann ist ein Weg zu suchen, diesen zeitnah aufzulösen, so dass die Bürgerradios für ihre Sendezeit eigenständig Verträge aushandeln können.   

Die Situation ist verfahren. Von unserer Seite wird von einem »schweren Eingriff in die Rundfunkfreiheit« gesprochen, denn auf den angestammten UKW-Frequenzen war am Wochenende von 12 - 24 Uhr nicht unser Programm, sondern nur ein beunruhigendes leises Rauschen zu hören. Obwohl aus den Studios - wie gewohnt - ein Signal an die Sendemastbereiber-GmbH Media Broadcast übertragen wurde, erfolgte keine Ausstrahlung der Programme. Dabei schliesst sich die Frage an, wie die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) diese bizarre Situation beurteilt. Auf jeden Fall muss etwas passieren, damit das Rauschen schnell beendet ist. Ein erster kleiner Schritt könnte die Darstellung der Positionen - »beteiligter« Akteure sein - um den Streit zu entwirren und möglichst transparent voran zu kommen. Daher habe ich u.a. einige Frage an Martin Deitenbeck (Geschäftsführer/Pressesprecher der SLM) geschickt. Auch wenn sich die SLM insgesamt sehr zurückhaltend zeigt und auf das Zivilrecht verweist, dürfte ein Kernaussage darin liegen, dass Deitenbeck ausdrücklich festhält, dass die Freien Radios einen »Anspruch (auf) einen eigenständigen Verbreitungsvertrag über 49 Wochenstunden« haben. An der Stelle nun das gesamte Interview zum Nachlesen. Zugleich ist natürlich der Kommentarbereich für eine rege Diskussion geöffnet. 


Am Wochenende war in der Zeit von 12 - 24 Uhr auf den UKW- Frequenzen der Freien Radios nur noch Rauschen zu hören, da das Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH apollo radio))) bei der Media Broadcast GmbH die Aufschaltung der Freien Radios verhindert hat.  Parallel dazu sendete die Freien Radios ihr Programm via Live-Stream weiter. Sind die Freien Radios ihren Lizenz-Verpflichtungen ein Programm auszustrahlen damit nachgekommen? Wie ist dies aus Sicht des Rundfunkrechts zu beurteilen?

Das Lizenzrecht ist durch die gegenwärtige Situation nach Auffassung der SLM nicht tangiert.

Kommt alle zur Kundgebung am Montag (19.4.) 16:00 bis 18:00 Uhr vor dem Apollo-Sitz in Chemnitz, also zum Medienhaus auf der Carolastraße, 150 Meter vom Hauptbahnhof entfernt!
Funkstille bei Radio Blau - Schwerer Eingriff in die Rundfunkfreiheit

Am vergangenen Mittwoch kündigte Apollo Radio an, die Ausstrahlung von Radio Blau sowie von Radio T in Chemnitz und coloRadio in Dresden ab Samstag, 17. April, 0 Uhr zu verhindern. Die Sendenetzbetreiberin Media Broadcast wird nach bisherigem Erkenntnisstand dem Abschaltbegehren von Apollo Radio nachgeben.

Mit dieser Entscheidung unternimmt Apollo Radio einen schweren Eingriff in die lizenzierte Rundfunklandschaft Sachsens und verhindert die Abstrahlung der drei nichtkommerziellen Lokalradios auf UKW.


Das private Klassikradio Apollo hat am Mittwoch (14.4.) angekündigt, die freien Radios Sachsens zum Samstag den 17.4. abschalten zu lassen. Mit diesem Schritt soll die sofortige Zahlung der anteiligen Sendekosten erzwungen werden. Apollo verstößt damit gegen geltendes Rundfunkrecht. Es existiert aber kein rechtskräftiger Vertrag mit Apollo, mit dem diese Zahlung abgesichert wäre. Unser Rechtsanwalt hat in den vergangenen Monaten...[mehr]
Nachdem in den letzten Monaten scheinbar eine gewisse Ruhe im sächsischen Radiostreit - um die Sende- und Leitungskosten der Freien Radios - eingekehrt war, kam es in dieser Woche unerwartet zu einer erneuten Eskalation der Situation. 

Hier zum Beispiel ein Artikel aus der heutigen LVZ, der die Zusammenhänge überblickend darlegt:
LVZ_200100415_S011.jpg

apollo radio))) kündigte am Mittwoch an, dass die freien Radios ab dem Wochenende nicht mehr aufgeschaltet werden, da Rechnungen in einer Gesamthöhe von 16.500 € nicht bezahlt wurden. In diesem Kontext versteht sich apollo radio))) lediglich als der Dienstleister, der die jeweils geltenden Verträge für die jeweiligen Frequenzpakete mit der Media Broadcast besitzt.

Interessanter Weise wurde allerdings ein Mahnverfahren zur Vollstreckung der Geldforderung  nicht durchgezogen, was durchaus Vermutungen zulässt, dass die Argumentation der Freien Radios nicht ganz falsch sein könnte. Diese bemängeln, dass sie bislang davon ausgegangen sind, dass die Media Broadcast GmbH, welche die UKW-Ausstrahlung realisiert, diese Leistungen auch in Rechnung stellen müsste und eben nicht apollo radio))).

Insofern bleibt die Frage, was apollo radio))) dazu ermächtigt, diese Rechnungen überhaupt zu stellen? Dies ist u.a. im Dresdner Blog Neustadt-Geflüster nachzulesen.