Kontrovers III: Sebastian Gemkow (medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion) zum Rauschen auf den UKW-Frequenzen der Freien Radios

Die Reihe »Kontrovers« geht in die nächste Runde. Als dritter Interviewpartner hat Sebastian Gemkow- Mitglied des Sächsischen Landtages und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion - seine Position dargelegt.

Stellt die von »Apollo Radio gegenüber der Media Broadcast GmbH erwirkte Nichtausstrahlung der Freien Radios« einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit der Freien Radios dar?

Die Rundfunkfreiheit im verfassungsrechtlichen Sinn stellt ein Schutzrecht vor Eingriffen des Staates dar. Den Vorwurf des Eingriffs in die Rundfunkfreiheit zu erheben, halte ich für sachlich falsch, weil die an der derzeitigen Auseinandersetzung beteiligten Akteure Personen des  Privatrechts sind. Die Schwierigkeiten können die Beteiligten mit gutem Willen ausräumen.
Die Media Broadcast GmbH sorgt als Monopolist für die Ausstrahlung aller UKW-Sender in Sachsen. Dabei wird von Seiten der Freien Radios kritisiert, dass sie ein rechtliches Problem darin sehen, dass Apollo Radio einen Vertrag für die gesamte Sendezeit mit der Sendemastbetreiberin besitzt, der nie mit den Freien Radios abgestimmt wurde. Von Apollo Radio wird lediglich argumentiert, dass die Vertragssituation »unglücklich« sei. Auch die SLM unterstreicht, dass eigene Verträge für die Freien Radios sinnvoll wären. Zugleich wird von Martin Deitenbeck aber auch ausgeführt, dass sie »gute Gründe(sieht, ) (...)  dass man eine Kostenerstattung für die selbst nicht genutzten 49 Wochenstunden verlangen kann.« Teilen Sie die Auffassung der SLM?

Eine Vertragsgestaltung, die den drei Nichtkommerziellen Lokalradios eine direkte Vertragsbeziehung mit dem Sende- und Leitungsnetzbetreiber ermöglicht, wäre im Interesse der Effektivität und Stabilität wahrscheinlich von Vorteil. Die Ausgestaltung muss aber den Vertragspartnern obliegen.

Kann ein Vertrag von Apollo Radio mit der Media Broadcast GmbH überhaupt einen Erstattungsanspruch gegenüber den Freien Radios begründen? Ist der Vertragsbestandteil - zwischen Apollo Radio mit der Media Broadcast -, der die Ausstrahlung der schon aus Lizenzgründen für Apollo Radio nicht nutzbaren 49 Stunden (Programm der Freien Radios) regelt, als nichtig zu betrachten?

Die Vertragsgestaltung obliegt den Partnern der privatrechtlichen Vereinbarung, denn nur sie kennen deren konkrete Inhalte. Deshalb kann die Auseinandersetzung eben nur durch die Vertragspartner, ehemaligen Vertragspartner oder gegebenenfalls juristisch geklärt werden. Diesseits fehlen dazu sowohl Kenntnisse der Verträge, als auch die juristischen Einschätzungen, die auf den konkreten Vertragsregelungen beruhen.

Hätten Sie eine Idee, wie man das Vertragswirrwarr zwischen den Freien Radios, Media Broadcast und Apollo Radio auflösen könnte? Wer könnte hierbei als Moderator für einen schlichtenden Vergleich agieren?

Diese Frage müssen die Vertragspartner, resp. ehemalige Vertragspartner miteinander klären. Verträge zeitigen auch Nachwirkungen, die für die derzeitige Situation unter Umständen beachtlich sind. Denkbar sind perspektivisch sicher verschiedene Konstellationen. Allerdings möchte ich daran erinnern, dass es wesentlich für das Funktionieren jeder Form einer Vereinbarung ist, dass alle Beteiligten die vertraglich obliegenden Verpflichtungen erfüllen. Wenn dies gewährleistet ist, bin ich mir eines funktionierenden Vertragsverhältnisses sicher.

Was würden Sie den Freien Radios in der momentanen Situation empfehlen?


Insofern die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten Ursache der jetzigen Situation ist, kann die Empfehlung nur lauten, schnellstmöglich übereinzukommen, um eine umgehende Wiederaufnahme des Sendebetriebes zu ermöglichen.

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