Kontrovers: SLM - Martin Deitenbeck zum Rauschen am Wochenende

Die Situation ist verfahren. Von unserer Seite wird von einem »schweren Eingriff in die Rundfunkfreiheit« gesprochen, denn auf den angestammten UKW-Frequenzen war am Wochenende von 12 - 24 Uhr nicht unser Programm, sondern nur ein beunruhigendes leises Rauschen zu hören. Obwohl aus den Studios - wie gewohnt - ein Signal an die Sendemastbereiber-GmbH Media Broadcast übertragen wurde, erfolgte keine Ausstrahlung der Programme. Dabei schliesst sich die Frage an, wie die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) diese bizarre Situation beurteilt. Auf jeden Fall muss etwas passieren, damit das Rauschen schnell beendet ist. Ein erster kleiner Schritt könnte die Darstellung der Positionen - »beteiligter« Akteure sein - um den Streit zu entwirren und möglichst transparent voran zu kommen. Daher habe ich u.a. einige Frage an Martin Deitenbeck (Geschäftsführer/Pressesprecher der SLM) geschickt. Auch wenn sich die SLM insgesamt sehr zurückhaltend zeigt und auf das Zivilrecht verweist, dürfte ein Kernaussage darin liegen, dass Deitenbeck ausdrücklich festhält, dass die Freien Radios einen »Anspruch (auf) einen eigenständigen Verbreitungsvertrag über 49 Wochenstunden« haben. An der Stelle nun das gesamte Interview zum Nachlesen. Zugleich ist natürlich der Kommentarbereich für eine rege Diskussion geöffnet. 


Am Wochenende war in der Zeit von 12 - 24 Uhr auf den UKW- Frequenzen der Freien Radios nur noch Rauschen zu hören, da das Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH apollo radio))) bei der Media Broadcast GmbH die Aufschaltung der Freien Radios verhindert hat.  Parallel dazu sendete die Freien Radios ihr Programm via Live-Stream weiter. Sind die Freien Radios ihren Lizenz-Verpflichtungen ein Programm auszustrahlen damit nachgekommen? Wie ist dies aus Sicht des Rundfunkrechts zu beurteilen?

Das Lizenzrecht ist durch die gegenwärtige Situation nach Auffassung der SLM nicht tangiert.

In der Pressemitteilung von Radio Blau ist u.a. folgendes zu lesen:»Apollo Radio hat 2008 den Vertrag mit Media Broadcast zur Abstrahlung des Sendesignals für beide Programmveranstalter auf den gemeinsamen Frequenzen ohne Absprache mit Radio Blau verlängert und Radio Blau nicht über die Modalitäten und Kosten informiert. Seit 1. Januar erhebt Apollo Radio herleitend aus diesem Vertrag einen Erstattungsanspruch, der unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist.« Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?

Nach Auffassung der SLM besteht für die Media Broadcast aufgrund ihrer Monopolstellung hinsichtlich des Betriebs der lizenzierten Frequenzen ein Kontrahierungszwang mit den jeweils rundfunkrechtlich lizenzierten Veranstaltern. Konkret: Apollo Radio hat einen Anspruch darauf, einen eigenständigen Verbreitungsvertrag mit dem Sendenetzbetreiber über 119 Wochenstunden abzuschließen. Die NKL haben ihrerseits einen Anspruch, einen eigenständigen Verbreitungsvertrag über 49 Wochenstunden abzuschließen. Die Durchsetzung dieses Anspruchs ist allerdings nur auf dem Zivilrechtsweg zu erreichen. Die SLM kann hierbei nicht helfen.

Solange es eigenständige Verträge nicht gibt und ein Verbreitungsvertrag zwischen Apollo und der Media Broadcast über 168 Wochenstunden besteht, hat Apollo gute Gründe, zu argumentieren, dass man eine Kostenerstattung für die selbst nicht genutzten 49 Wochenstunden verlangen kann.


Liefert ein Vertrag mit der Media Broadcast GmbH dem Sächsischen Gemeinschaftsprogramm GmbH apollo radio)))  einen hinreichenden Rechtsgrund zur Erstellung von Rechnungen gegenüber den Freien Radios für eine »Dienstleistung«, die eigentlich von der Media Broadcast GmbH erbracht wird? Hätte apollo radio))) die laufenden Verträge nicht zum Jahresende (teil)kündigen müssen, damit die Freien Radios eigene Verträge mit der Media Broadcast GmbH eingehen können? Diese Frage ist auch in Anbetracht der Tatsache gestellt, da sie als Sächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) anteilige Mittel zur Finanzierung der Sende- und Leitungskosten von Radio Blau und Radio T. zur Verfügung stellen.

Ich verweise hierzu auf die Antwort zu Frage 2. Die von der SLM bereitgestellten Mittel dienen der (Teil-) Finanzierung der Sende- und Leitungskosten der NKL. Über die korrekte Mittelverwendung entscheidet die SLM als bereitstellende Stelle. Sofern die Mittel dazu eingesetzt werden, die Sende- und Leitungskosten der NKL zumindest teilweise zu begleichen, wird die SLM keine Einwände erheben, unabhängig davon, ob die NKL diese Mittel unter der gegenwärtigen Vertragslage an Apollo Radio oder an die Media Broadcast weiterreichen.
Für die Zukunft erscheint es jedoch, wie bereits dargestellt, sinnvoller zu sein, jeweils eigenständige Verträge abzuschließen.


»Jetzt ist die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) gefragt. Sie sollte an dieser Stelle beraten und eine Moderatorenrolle übernehmen.« sagt Karl Heinz Gerstenberg (Medienpolitischer Sprecher B90/Die Grünen im Landtag). Teilen Sie diese Auffassung?

Nein. Die SLM hat bis kurz vor Weihnachten versucht, eine Lösung zu moderieren. Ein letzter Kompromissvorschlag wurde durch die NKL am 21.12.2009 abgelehnt. In dem nunmehr vorliegenden Konflikt kann die SLM nicht vermitteln, da es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt.

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15 Kommentare

????? eine zivilrechtliche Streitigkeit ?????

SLM ABWICKELN - CDU-FDP-ABWÄHLEN - APOLLO-RADIO ABSCHALTEN!!

die SLM ist ja wirklich frech! und ihr merkt es nichtmal und demonstriert vor Radio Apollo?

Echt cooles Diskussionsniveau hier.

doch schlag was vor, dann gehen wir zur SLM, damit sie nicht nur schulterzuckend die hände in den schoss legt!

Das wäre eine Schande für die freie Welt der Künstler und des Radios! Und die wahre Schuld trägt wieder mal das Kapital!

Ich denke, die SLM hat wieder mal nen Besuch verdient, aber diesmal gehen wir alle rein. Ich wäre jedenfalls dabei. Wer noch?

Es ist doch auch hier in den Kommentaren ganz deutlich zu sehen, warum bei der SLM kein Mensch Lust auf solche Lizenznehmer hat. Rundfunkrecht, Sendernetzbetrieb und die damit verbundenen Regeln sind eben kompliziert. Das lässt sich ganz sicher nicht einfach mit GROSSBUCHSTABEN wegschreien. Wer basisdemokratisches Radio und offenen Vielfaltsrundfunk macht (seit Jahren!), der muss auch die "trockenen" Grundlagen seines Mediums im Griff haben. Keine Ahnung, was Ihr für eine Rechtsvertretung habt - aber in der Sache seht Ihr bei den harten Themen bisher nicht gut aus. Wenn Eure rechtliche Position sicher ist, dann hätte eine einstweilige Verfügung das Abschalten verhindert. Stattdessen ist mit unheimlichen Furor und Demonstrationen immer mal punktuell Aufregung - obwohl auch das im Moment ja nicht wirklich abgeht. Die Punkte macht die Gegenseite.
Da sind wir wieder mal beim ollen Marx. "man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!"
Aber für die Melodie muss man sich halt mit den Noten beschäftigen.

Gibt es Pläne für eine einstweilige Verfügung?
@ Lampe 29: Könntest Du bitte ein wenig konkreter werden? Was genau würdest du tun? Und wo siehst Du Angriffspunkte?

"Ein letzter Kompromissvorschlag wurde durch die NKL am 21.12.2009 abgelehnt."
Und nochmal: Diesem sogenannten Kompromissvorschlag hatte noch nichtmal Apollo richtig zugestimmt und in der Woche als freies Radio nur noch nachts Radio zu machen ist Quatsch.

"In dem nunmehr vorliegenden Konflikt kann die SLM nicht vermitteln, da es sich um eine zivilrechtliche Streitigkeit handelt."
Vielleicht hat die SLM noch nicht mitbekommen, dass seit Samstag 3 lizenzierte Radiosender von den privaten Radios abgeschaltet wurden, trotz Lizenz und mit Hilfe der Media Broadcast. Das ist Rundfunkrecht und damit Aufgabe der SLM.

Mich würde auch interessieren, warum es keine einstweilige Verfügung gegen Apollo bzw. die Media Broadcast gibt. Weiß da jemand mehr dazu?
Generell denke ich, dass es gut wäre, wenn wir aus der Verteidigungshaltung in die Angriffsposition übergehen, konkret: Warum nicht Apollos Sendebtrieb zur Einstellung bringen/zwingen?
Ist das rechtlich möglich? Oder muss man erst was besetzen?

lampe, erleuchte uns! was willst du sagen mit einem satz wie "Es ist doch auch hier in den Kommentaren ganz deutlich zu sehen, warum bei der SLM kein Mensch Lust auf solche Lizenznehmer hat."? nur, weil uns hier einer mit 40 jahre alten großbuchstabigen sprüchen erheitert, tut die slm das richtige, wenn sie der abschaltung eines senders durch einen anderen zusieht? die kommentare in weblogs entscheiden darüber, wer eine sendelizenz bekommen bzw. behalten darf? nach dieser logik müsste nach einem blick in ein DSDS-fanforum bundesweit rtl abgeschaltet werden. reichlich abenteuerliche sichtweise von jemandem, der die komplizierte, trockene welt des rundfunkrechts durchdrungen haben will.

aber marx lässt sich halt immernoch am besten zitieren, wenn man daheim am klapprechner sitzt.

Wie war die Flashmob-Aktion am Dienstag?
Und was ist bei der Sitzung bei Radio Blau rausgekommen?

der satz aus dem kreuzer artikel gefällt mir eigentlich am besten und zeigt natürlich auch die hilflosigkeit der blau sendungsmacher und hörer:
"...auf der Decke befinden sich jedoch nur mäßig viele Demonstranten, genau genommen agieren die etwa 30 Demonstranten eher subtil und im Flüsterton. Was viel versprechend dynamisch anfängt, verläuft sich schnell in beteiligungslosen Grüppchen vor dem Gebäude des Radiosenders."


Und was kam nun auf der Sitzung heraus?

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