Hintergründe

2011:


Die Finanzierung der Sende- und Leitungskosten für die drei sächsischen freien Radios - Radio Blau in Leipzig, Radio t in Chemnitz und coloRadio in Dresden blieb bis zu Beginn 2011 ungewiss. Am 3. März 2011 fiel im Leipziger Stadtrat die Entscheidung, Radio Blau mit 10.000 Euro zu unterstützen. Mit dem Geld kann Radio Blau institutionelle Fixkosten bezahlen und mit den frei werdenden Mitteln einen Teil der Sende- und Leitungskosten begleichen. Da sich die Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr halbiert hat, ist Radio Blau weiter auf die Unterstützung seiner Hörerinnen und Hörer angewiesen.


Mit Blick auf die Zukunft sagt Andreas March, Vorstandsvorsitzender von Radio Blau: „Wir wollen eine dauerhafte Finanzierung der Sende- und Leitungskosten erreichen. Zwar hat sich die Stadt Leipzig jetzt zum zweiten Mal zu Radio Blau bekannt, mittelfristig sehen wir allerdings die Sächsische Landesmedienanstalt in der Verantwortung, die finanzielle Grundsicherung der Freien Radios zu gewährleisten. Warum sollte das, was in anderen Bundesländern möglich ist, in Sachsen nicht möglich sein?"



2010:


Am 25. Februar 2010 erhielt Radio Blau den positiven Förderbescheid der Stadt Leipzig in Höhe von 20.000 EUR für das Jahr 2010. Das Weiterbestehen für ein weiteres Jahr war damit gesichert. Auch die Städte Dresden und Chemnitz sicherten den anderen Freien Radios ihre Unterstützung zu.


Zur selben Zeit gab es allerdings auch einen Rechtsstreit zwischen den sächsischen Freien Radios und Radio Apollo um die UKW-Frequenznutzung, der ohne juristische Klärung blieb. Da eine schnelle Einigung ausblieb, ließ Radio Apollo als Vertragspartner der Media Broadcast am 17. April 2010 widerrechtlich die sächsischen Freien Radios abschalten - eine rechtswidrige und bundesweit bisher einmalige Aktion. Ungefähr einen Monat dauerte die Funkstille bis am 14. Mai 2010 um 18.00 Uhr Radio Blau, Radio t & coloRadio auf UKW wieder auf Sendung gingen. Dank der Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie der Bundesnetzagentur hatte der rechtswidrige Zustand beseitigt werden können. Weder die Sächsische Staatskanzlei noch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hatten sich für zuständig gehalten, die Ausstrahlung des Programms der Freinen Radios entsprechend der rundfunkrechtlichen Zulassung zu gewährleisten. Als Konsequenz aus dem Verhalten von Apollo Radio schlossen Radio Blau, Radio t und coloRadio eigene Verträge mit der Media Broadcast ab.


Ungeklärt blieb bis zum Jahresende die weitere finanzielle Absicherung der Sende- und Leitungskosten ab 2011. Am 3. Mai 2010 fand im Sächsischen Landtag eine Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes" statt. Experten wurden zu dem Thema angehört, ob die SLM die Sende- und Leitungskosten der sächsischen nichtkommerziellen Lokalradios aus GEZ-Gebühren bezahlen kann und soll. Die Anhörung hatte ergeben, dass die SLM die Sende- und Leitungskosten aus dem bereitstehenden Anteil der Rundfunkgebühren fördern könne.



2009:

Am 13.10. hat die Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co KG, der Betreiber von Apollo Radio, die Kooperationsvereinbarungen mit den drei sächsischen Freien Radios, Radio blau aus Leipzig, Radio t aus Chemnitz und coloRadio aus Dresden, gekündigt.

Mit dem Abschalten der sächsischen Freien Radios würden Medien mit lokaler Verankerung, die für NichtBerufsjournalisten zugangsoffen sind, verschwinden. Die nichtkommerziellen Lokalradios transportieren lokale Kultur, nischenhafte Subkultur und Diskussionen, wie sie im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk oft keine Chance haben und leisten einen medienpädagogischen Beitrag.

Damit die Freien Radios auch 2010 weiter senden können, fordern wir:

1.) die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) auf, auf die Fortführung des bisherigen Modells der Kostentragung durch den kommerziellen Radioveranstalter, der die Mantelfrequenz betreibt, und damit zur Existenzsicherung der freien Radios hinzuwirken, ggf. die Mantelfrequenz auch neu auszuschreiben,

2.) dass die SLM ab 2010 die Sende- und Leitungskosten der nichtkommerziellen Lokalradios in Sachsen übernimmt, wie es auch in anderen Bundesländern geschieht und dass eine ggf. dafür notwendige Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG) rechtzeitig umgesetzt wird.

Die drei sächsischen Freien Radios betreiben derzeit auf den Frequenzen von Apollo Radio wöchentlich ein 49-stündiges Fensterprogramm. Die Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co KG trägt dabei im
Wesentlichen deren Sende- und Leitungskosten. Mit der Kündigung der Kooperationsvereinbarungen müssten die Freien Radios ab Januar abschalten, da die hauptsächlich ehrenamtlich von Vereinen betriebenen Radios die Sende- und Leitungskosten nicht selbst aufbringen könnten.

Die Finanzierung der Freien Radios durch den Privatsender ist zustande gekommen, weil in Sachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern bisher der politische Wille gefehlt hat, nichtkommerzielle Lokalradios als dritte Säule der Rundfunklandschaft zu fördern. Die Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co KG hatte sich zur Kooperation bereit erklärt, um eine Zulassung für Apollo Radio zu erlangen. Damit war es gelungen, außersächsische private Radioanstalten als potentielle Konkurrenz vom Werbemarkt fernzuhalten.

Dieser Beweggrund ist nun entfallen, da die SLM mit der Begründung der nahen geplanten Abschaffung des UKW-Empfanges im Jahr 2015 keine freiwerdenden Frequenzen mehr neu ausschreibt.


Das ausführliche Dossier zu 2009 als pdf:

http://radio.fueralle.org/dossier-zur-aktuellen-lage-lage.html