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Vertreter der sächsischen Freien Radios, das sind Radio Blau in Leipzig, Radio T in Chemnitz und coloRadio in Dresden, diskutierten zur Lage der Freien Radios in Sachsen bei Radio Blau in Leipzig. In der Sendung wurde auch über die Landesgrenzen geschaut, indem mit Alex von Radio Corax in Halle (Sachsen-Anhalt) und Steffen von Radio F.R.E.I. in Erfurt (Thüringen) gesprochen wurde. Die Sendung war zeitgleich auf allen 3 Sendern zu hören. Die sächsischen Freien Radios sind gefährdet, weil sie jetzt ihre gesamten Sende- und Leitungskosten selbst bezahlen müssen, insgesamt 40.000,-€ mehr im Jahr. Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat zwar einen Jahreshaushalt von ca. 6.000.000,-€, hat aber bisher diese Kosten nicht übernommen.

[Zum Originalartikel]
20°°-21°° live aus dem hinz und kunz:

Studiogäste sind die Vorstandsvorsitzenden von Radio T (Daniel Ott) und Radio Blau (Andreas March). Es wird wieder ernst für Radio Blau in Leipzig, Radio T in Chemnitz & coloRadio in Dresden.

+++EXTRATIP für alle Leipziger, die sich zur Abendbrotszeit bei einem netten Essen informieren wollen, haben die Möglichkeit, Fragen zur Situation zu stellen (Ansprechperson vor Ort), zu diskutieren und die Sendung zu verfolgen.
Wo: in allen etablierten Leipziger Dienstags-Voküs, Frau Krause +++

Hörbar auf Radio Blau in Leipzig auf UKW 99,2 MHz, 94,4 MHz & 89,2 MHz oder im Live-Stream unter www.radioblau.de.


Diese Sendung wird von coloRadio in Dresden und Radio T in übernommen:

Hörbar in Dresden auf UKW 98,5 MHz & 99,3 MHz oder im Live-Stream unter www.coloradio.org und in Chemnitz auf UKW 102,7 MHz oder im Live-Stream unter www.radiot.de


Hier hört Ihr das ganz neue Interview vom 3. Mai mit Rechtsanwalt Thomas Neie, der die drei sächsischen Freien Radios in den Auseinandersetzungen mit Apollo-Radio und der SLM vertritt. Das Interview vom 29. April mit Rechtsanwalt Thomas Neie kann hier angehört werden und ist 8 Minuten lang. Das 7-minütige Interview vom 22. April von Radio T aus Chemnitz mit Rechtsanwalt Neie kann dort angehört werden.
Die Reihe »Kontrovers« geht in die nächste Runde. Als dritter Interviewpartner hat Sebastian Gemkow- Mitglied des Sächsischen Landtages und medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion - seine Position dargelegt.

Stellt die von »Apollo Radio gegenüber der Media Broadcast GmbH erwirkte Nichtausstrahlung der Freien Radios« einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit der Freien Radios dar?

Die Rundfunkfreiheit im verfassungsrechtlichen Sinn stellt ein Schutzrecht vor Eingriffen des Staates dar. Den Vorwurf des Eingriffs in die Rundfunkfreiheit zu erheben, halte ich für sachlich falsch, weil die an der derzeitigen Auseinandersetzung beteiligten Akteure Personen des  Privatrechts sind. Die Schwierigkeiten können die Beteiligten mit gutem Willen ausräumen.
Das Leitfadeninterview geht in die zweite Phase. Nachdem gestern die Positionen von der SLM, vertreten durch ihren Geschäftsführer Martin Deitenbeck, zu lesen waren, kommt nun ein Medienexperte zu Wort: Heiko Hilker vom Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung.


Am Wochenende war in der Zeit von 12 - 24 Uhr auf den UKW-Frequenzen der Freien Radios nur noch Rauschen zu hören, da das Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH (Apollo Radio) bei der Media Broadcast GmbH die Aufschaltung der Freien Radios verhindert hat. Parallel dazu senden die Freien Radios ihr Programm via Live-Stream weiter. Sehen sie hier einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit der Sächsischen Bürgerradios?

Natürlich ist dies ein Eingriff in die Rechte der sächsischen Bürgerradios. Diese haben eine gültige Lizenz durch die SLM. Deshalb müssen de Programme der Bürgerradios ausgestrahlt werden. Die Media Broadcast ist in der Pflicht zu erklären, auf welcher Rechtsgrundlage sie lizenzierten Programmen die Ausstrahlung verweigert. Wenn dies an ihrem Vertrag mit Apollo liegt, dann ist ein Weg zu suchen, diesen zeitnah aufzulösen, so dass die Bürgerradios für ihre Sendezeit eigenständig Verträge aushandeln können.   

Die Situation ist verfahren. Von unserer Seite wird von einem »schweren Eingriff in die Rundfunkfreiheit« gesprochen, denn auf den angestammten UKW-Frequenzen war am Wochenende von 12 - 24 Uhr nicht unser Programm, sondern nur ein beunruhigendes leises Rauschen zu hören. Obwohl aus den Studios - wie gewohnt - ein Signal an die Sendemastbereiber-GmbH Media Broadcast übertragen wurde, erfolgte keine Ausstrahlung der Programme. Dabei schliesst sich die Frage an, wie die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) diese bizarre Situation beurteilt. Auf jeden Fall muss etwas passieren, damit das Rauschen schnell beendet ist. Ein erster kleiner Schritt könnte die Darstellung der Positionen - »beteiligter« Akteure sein - um den Streit zu entwirren und möglichst transparent voran zu kommen. Daher habe ich u.a. einige Frage an Martin Deitenbeck (Geschäftsführer/Pressesprecher der SLM) geschickt. Auch wenn sich die SLM insgesamt sehr zurückhaltend zeigt und auf das Zivilrecht verweist, dürfte ein Kernaussage darin liegen, dass Deitenbeck ausdrücklich festhält, dass die Freien Radios einen »Anspruch (auf) einen eigenständigen Verbreitungsvertrag über 49 Wochenstunden« haben. An der Stelle nun das gesamte Interview zum Nachlesen. Zugleich ist natürlich der Kommentarbereich für eine rege Diskussion geöffnet. 


Am Wochenende war in der Zeit von 12 - 24 Uhr auf den UKW- Frequenzen der Freien Radios nur noch Rauschen zu hören, da das Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH apollo radio))) bei der Media Broadcast GmbH die Aufschaltung der Freien Radios verhindert hat.  Parallel dazu sendete die Freien Radios ihr Programm via Live-Stream weiter. Sind die Freien Radios ihren Lizenz-Verpflichtungen ein Programm auszustrahlen damit nachgekommen? Wie ist dies aus Sicht des Rundfunkrechts zu beurteilen?

Das Lizenzrecht ist durch die gegenwärtige Situation nach Auffassung der SLM nicht tangiert.