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Pressemitteilung, 13. Mai 2010 - Das Rauschen findet ein Ende!
- Radio Blau, Radio T und coloRadio nehmen Sendebetrieb auf UKW wieder auf


Am morgigen Freitag werden die nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter Radio T, coloRadio Dresden und Radio Blau Leipzig auf den bekannten UKW-Frequenzen in den jeweiligen Städten ab 18 Uhr ihr Programm wieder abstrahlen. Damit findet eine nahezu einen Monat andauernde Unterbrechung des Sendebetriebs auf den UKW-Frequenzen ein Ende.

Zwischen den nichtkommerziellen Rundfunkveranstaltern und der Sendenetzbetreiberin Media Broadcast GmbH sind eigene Verträge geschlossen, die die Verbreitung des Sendesignals sichern. Dadurch wird ausgeschlossen, dass Dritte Einfluss auf die Abstrahlung des Programms nehmen können.

Pressemitteilung, 12. Mai 2010
Rückkehr der sächsischen freien Radios auf UKW in Gefahr! 
Radio-Apollo verschickt Rechnungen an die von ihm abgeschalteten Nichtkommerziellen Lokalradios (NKL) 


Die drei sächsischen nichtkommerziellen Radios (NKL) sollen Sende- und Leitungskosten für Zeiträume zahlen, in denen sie nicht über UKW zu hören waren. Dies geht aus Zahlungsaufforderungen hervor, die Radio-Apollo den drei sächsischen NKLs jetzt geschickt hat. Begründet hat Radio-Apollo die absurde Forderung nicht, doch sie könnte Konsequenzen haben. 

Die NKLs und der technische Dienstleister Media Broadcast GmbH (MB) stehen unmittelbar vor Abschluss von Verträgen, um für die Zukunft die Abstrahlung der Programme zu sichern. Nach den Vereinbarungen könnten die NKLs sofort wieder auf UKW senden. Dies ist nun durch die absurden Forderungen von Radio-Apollo in Gefahr, weil die Media Broadcast GmbH glaubt, einen Vertrag entsprechend der rundfunkrechtlichen Zulassung mit den NKLs ohne Zustimmung von Radio-Apollo nicht abschließen zu können. Wenn sich die Media Broadcast GmbH weigert, die Verträge mit den NKLs auf Grund der »Phantomforderung« zu unterschreiben, bliebe es auf den NKL-Frequenzen weiterhin stumm. Dies würde Radio-Apollo aber wohl auch nicht daran hindern, den NKLs noch für die Zukunft Sende- und Leitungskosten in Rechnung zu stellen.

Gegenstand der Verträge zwischen den NKLs und der Media Broadcast GmbH sind ausschließlich Leistungen, die bezogen auf die Sendezeiten der NKLs erbracht werden. Daher ist eine Unterschrift von Radio-Apollo nicht notwendig. Die NKLs fordern die für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes zuständige Bundesnetzagentur daher auf, das Gesetz durchzusetzen.

Seit über drei Wochen wird dort Stille gesendet, wo eigentlich die sächsischen Freien Radios aus Dresden (coloRadio), Leipzig (Radio Blau) und Chemnitz (Radio T) zu hören sein sollten. Radio-Apollo hatte zuletzt darauf hingewirkt, dass das Programm der nichtkommerziellen Radios ab dem 17. April 2010 nicht mehr durch die Media Broadcast GmbH abgestrahlt wird.
Wie aus gut informierten Quellen berichtet wurde, übergaben Radiofreunde anlässlich des Jahresempfanges der SLM am Abend des 10. Mai dieser Behörde eine kleine Geldspende. Damit muss die SLM nicht weiter finanzielle Not leiden und kann so weitere Projekte wie z.B. private Medienhochschulen finanzieren. Außerdem kann sie nun so zahlreiche Arbeitsplätze zur Überwachung der Fördermittelvergabe der Sende- und Leitungskosten an die nichtkommerziellen Lokalradios schaffen. Die 500-Euro-Scheine wurden nur so in die Luft der Festhalle geworfen, so dass auch geladene Gäste zugreifen konnten. 

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landtag7.jpgDen Mitschnitt der Öffentlichen Anhörung hier nachhören (2:26:03 h, 55 MB). Die Anhörung begann eine Stunde verspätet, da auf die Erlaubnis für dieses Mitschneiden durch den Landtagspräsidenten gewartet werden musste.

Am 3. Mai fand im sächsischen Landtag ab 10:00 Uhr im Raum A 600, Eingang Altbau, eine Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes" im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien statt. Es ging darum, ob die SLM aus GEZ-Gebühren die Sende- und Leitungskosten der nichtkommerziellen Lokalradios bezahlen darf.
Das schreibt das Chemnitzer Stadtmagazin 371 in seinem Mai-Editorial:

Es gibt aber auch Dinge, die machen einen richtig wütend. Böse Dinge wie Gentechnik, Atomkraftwerke oder das Anschalten des falschen Radiosenders. Es sind diese alltäglichen Ekelhaftigkeiten, die einen die Woche versauen können. Eine solche Frechheit ist das Abschalten des Chemnitzer Bürgerradios Radio T.

Das muss man sich mal überlegen: Da lässt ein Privatradiosender (Apollo) seinen Frequenznachbarn einfach abschalten. Und warum? Weil er Geld von ihm will. Aber Apollo hat gar keinen Vertrag darüber, so mit Angebot und Annahme, siehe BWL-Kurs gleich ganz vorn. Und noch verrückter. Das Geld geht dann an eine Firma, die Sendemasten betreibt. Das denkt man so als Normalo: Sendemasten für Radiosender - die werden wohl dem Staat gehören, schließlich vergibt der ja auch die raren Lizenzen für die Sender. Pustekuchen. Die Sendemasten wurden von der Post (Staat) an die Telekom (Halbstaat) und von da an ein Privatunternehmen verschachtert. So kann also ein privater Radiosender ein privates Sendeunternehmen beauftragen, ein staatliches lizensiertes Bürgerradio abzuschalten. Und die Politiker der sächsischen Landesregierung schauen zu, als wäre Pressefreiheit etwas, was man auf dem Ramschmarkt verticken kann. Boah, da platzt einem der Hals...

Hier die eigentlichen Interviews: Dreisiebeneins  Stadtstreicher
(A) DEUTSCHLANDFUNK  
Funkstille in Sachsen - Freie Radios abgeschaltet von Felix Hügel
24.04. in der Sendung: Markt und Medien

Zum Nachlesen und Nachhören: 


Das Leitfadeninterview geht in die zweite Phase. Nachdem gestern die Positionen von der SLM, vertreten durch ihren Geschäftsführer Martin Deitenbeck, zu lesen waren, kommt nun ein Medienexperte zu Wort: Heiko Hilker vom Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung.


Am Wochenende war in der Zeit von 12 - 24 Uhr auf den UKW-Frequenzen der Freien Radios nur noch Rauschen zu hören, da das Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH (Apollo Radio) bei der Media Broadcast GmbH die Aufschaltung der Freien Radios verhindert hat. Parallel dazu senden die Freien Radios ihr Programm via Live-Stream weiter. Sehen sie hier einen Eingriff in die Rundfunkfreiheit der Sächsischen Bürgerradios?

Natürlich ist dies ein Eingriff in die Rechte der sächsischen Bürgerradios. Diese haben eine gültige Lizenz durch die SLM. Deshalb müssen de Programme der Bürgerradios ausgestrahlt werden. Die Media Broadcast ist in der Pflicht zu erklären, auf welcher Rechtsgrundlage sie lizenzierten Programmen die Ausstrahlung verweigert. Wenn dies an ihrem Vertrag mit Apollo liegt, dann ist ein Weg zu suchen, diesen zeitnah aufzulösen, so dass die Bürgerradios für ihre Sendezeit eigenständig Verträge aushandeln können.   

Die Situation ist verfahren. Von unserer Seite wird von einem »schweren Eingriff in die Rundfunkfreiheit« gesprochen, denn auf den angestammten UKW-Frequenzen war am Wochenende von 12 - 24 Uhr nicht unser Programm, sondern nur ein beunruhigendes leises Rauschen zu hören. Obwohl aus den Studios - wie gewohnt - ein Signal an die Sendemastbereiber-GmbH Media Broadcast übertragen wurde, erfolgte keine Ausstrahlung der Programme. Dabei schliesst sich die Frage an, wie die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) diese bizarre Situation beurteilt. Auf jeden Fall muss etwas passieren, damit das Rauschen schnell beendet ist. Ein erster kleiner Schritt könnte die Darstellung der Positionen - »beteiligter« Akteure sein - um den Streit zu entwirren und möglichst transparent voran zu kommen. Daher habe ich u.a. einige Frage an Martin Deitenbeck (Geschäftsführer/Pressesprecher der SLM) geschickt. Auch wenn sich die SLM insgesamt sehr zurückhaltend zeigt und auf das Zivilrecht verweist, dürfte ein Kernaussage darin liegen, dass Deitenbeck ausdrücklich festhält, dass die Freien Radios einen »Anspruch (auf) einen eigenständigen Verbreitungsvertrag über 49 Wochenstunden« haben. An der Stelle nun das gesamte Interview zum Nachlesen. Zugleich ist natürlich der Kommentarbereich für eine rege Diskussion geöffnet. 


Am Wochenende war in der Zeit von 12 - 24 Uhr auf den UKW- Frequenzen der Freien Radios nur noch Rauschen zu hören, da das Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH apollo radio))) bei der Media Broadcast GmbH die Aufschaltung der Freien Radios verhindert hat.  Parallel dazu sendete die Freien Radios ihr Programm via Live-Stream weiter. Sind die Freien Radios ihren Lizenz-Verpflichtungen ein Programm auszustrahlen damit nachgekommen? Wie ist dies aus Sicht des Rundfunkrechts zu beurteilen?

Das Lizenzrecht ist durch die gegenwärtige Situation nach Auffassung der SLM nicht tangiert.

Kommt alle zur Kundgebung am Montag (19.4.) 16:00 bis 18:00 Uhr vor dem Apollo-Sitz in Chemnitz, also zum Medienhaus auf der Carolastraße, 150 Meter vom Hauptbahnhof entfernt!
Das private Klassikradio Apollo hat am Mittwoch (14.4.) angekündigt, die freien Radios Sachsens zum Samstag den 17.4. abschalten zu lassen. Mit diesem Schritt soll die sofortige Zahlung der anteiligen Sendekosten erzwungen werden. Apollo verstößt damit gegen geltendes Rundfunkrecht. Es existiert aber kein rechtskräftiger Vertrag mit Apollo, mit dem diese Zahlung abgesichert wäre. Unser Rechtsanwalt hat in den vergangenen Monaten...[mehr]
Nachdem in den letzten Monaten scheinbar eine gewisse Ruhe im sächsischen Radiostreit - um die Sende- und Leitungskosten der Freien Radios - eingekehrt war, kam es in dieser Woche unerwartet zu einer erneuten Eskalation der Situation. 

Hier zum Beispiel ein Artikel aus der heutigen LVZ, der die Zusammenhänge überblickend darlegt:
LVZ_200100415_S011.jpg

apollo radio))) kündigte am Mittwoch an, dass die freien Radios ab dem Wochenende nicht mehr aufgeschaltet werden, da Rechnungen in einer Gesamthöhe von 16.500 € nicht bezahlt wurden. In diesem Kontext versteht sich apollo radio))) lediglich als der Dienstleister, der die jeweils geltenden Verträge für die jeweiligen Frequenzpakete mit der Media Broadcast besitzt.

Interessanter Weise wurde allerdings ein Mahnverfahren zur Vollstreckung der Geldforderung  nicht durchgezogen, was durchaus Vermutungen zulässt, dass die Argumentation der Freien Radios nicht ganz falsch sein könnte. Diese bemängeln, dass sie bislang davon ausgegangen sind, dass die Media Broadcast GmbH, welche die UKW-Ausstrahlung realisiert, diese Leistungen auch in Rechnung stellen müsste und eben nicht apollo radio))).

Insofern bleibt die Frage, was apollo radio))) dazu ermächtigt, diese Rechnungen überhaupt zu stellen? Dies ist u.a. im Dresdner Blog Neustadt-Geflüster nachzulesen. 
Die Stadtratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 25. Februar der Vorlage des erweiterten Finanzausschusses vom  6. Februar zugestimmt. 

Durch einen einmaligen institutionellen Zuschuss in Höhe von 20.000 für das laufende Jahr 2010 wird Radio Blau immerhin für ein Jahr eine Atempause verschafft. 

Wir freuen uns sehr über die positiven Entscheidung aus dem Rathaus! Zugleich sehen wir aber weiterhin die Landesregierung in der Pflicht, auch eine dauerhafte landesrechtliche Lösung durch eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes herbeizuführen. 


Am 25. Februar 2010 hat der Dresdner Stadtrat einem Eilantrag zum Erhalt von coloRadio zugestimmt. Dieser sieht vor, dass sich die Oberbürgermeisterin "gegenüber der Staatsregierung sowie der Sächsischen Landesmedienanstalt in geeigneter Form für den Erhalt des Bürgerradios "coloRadio" einsetzen und auf die umgehende Übernahme der Sende- und Leitungskosten durch die Landesmedienanstalt hinwirken" soll. Außerdem soll die Stadt Dresden "für das Jahr 2010 für die Sende- und Leitungskosten des Bürgerradios "coloRadio" eine Überbrückungsfinanzierung bereitstellen, um so die mögliche Gefahr einer Insolvenz von "coloRadio" noch rechtzeitig abwenden zu können."

Die Macher von coloRadio begrüßen die Entscheidung. Damit ist ein Weiterbetrieb des nichtkommerziellen und lokal verankerten Radios für dieses Jahr auf alle Fälle gesichert. Positiv ist vor allem, dass sich die Stadt Dresden jetzt gegenüber dem Land Sachsen dafür einsetzen will, dass die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) künftig die Sende- und Leitungskosten dauerhaft übernimmt. Das wäre wichtig, weil auch die freien Radios Radio T in Chemnitz und Radio Blau in Leipzig vor der ungeklärten Finanzierung der Sende- und Leitungskosten stehen. Die SLM ist mit den entsprechenden Finanzen ausgestattet und zu ihrem Aufgabengebiet zählt die "Förderung der Vielfalt und Qualität bei der Produktion und Verbreitung von Programmen" (SächsPRG §28). Die Entscheidung des Dresdner Stadtrates ist sicher durch den Druck der zahlreichen Unterstützer möglich geworden. Daher nochmal vielen Dank an alle Unterstützer!
Am letzten Samstag endete die Sitzung des erweiterte Finanzausschuss der Stadt Leipzig zum Haushaltsplan 2010 mit einem positiven Zwischenergebnis für Radio Blau. Dabei sind  - laut einer Pressemitteilung der SPD-Stadtratsfraktion - für das laufende Jahr einmalig 20.000 €€ für das Projekt Radio Blau vorgesehen:

»Der Radioverein Leipzig e.V. leistet einen wichtigen Beitrag zum bürgerschaftlichem Engagement. Damit Radio Blau den terrestrischen Sendebetrieb nicht einstellen muss, finanziert die Stadt die Sende- und Leistungskosten für das Jahr 2010, wohl wissend, dass auch hier der Freistaat mit der Landesmedienanstalt eigentlich in der Pflicht steht.«

Sollte der Stadtrat der Vorlage des Finanzausschusses zustimmen, würde dies Radio Blau immerhin für ein Jahr eine Atempause verschaffen. Wir freuen uns sehr über die positiven Signale aus dem Rathaus, sehen zugleich weiterhin die Landesregierung in der Pflicht, endlich eine dauerhafte Problemlösung durch eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes herbeizuführen.